Urheberrecht von Bloggern::: Wenn der eigene Artikel ungefragt verwendet wird

Urheberrecht
Vor einigen Wochen schrieb mir eine Leserin “Schau mal, dein Offener Brief an die Pränataldiagnostiker wurde bei Facebook geteilt. Es war spät abends. Ich klickte auf den Link und erstarrte. Statt Freude überkam mich blankes Entsetzen. Eine große deutsche Webseite von Müttern für Mütter teaserte meinen Artikel auf ihrer Facebookseite an. Ich war gespannt, klickte auf den Link, der auf ihre Webseite führte. Ich scrollte, suchte. Hoch und runter. Nirgends erschien mein Name. Nirgends mein Blog. Nirgendwo eine Verlinkung. Mein Entsetzen schlug in Wut um. Ich las. Mein Artikel stand dort 1 zu 1 kopiert. Die gleiche Überschrift, die gleichen Sätze. Nur meine privaten Fotos haben sie freundlicherweise nicht kopiert. Nach einem Drittel folgte ein weiterer Link, auf den man klicken sollte, wenn man den Artikel weiterlesen wollte. Ich klickte und landete auf der Seite der Huffington Post. Diese baten mich Ende August 2014 den Artikel unter meinem Namen veröffentlichen zu dürfen. Ich stimmte damals zu. Ich klickte im Browser zurück, wiederholte das Spiel. Vielleicht hatte ich meinen Namen, meinen Blog, irgendeinen Hinweis, dass ICH die Urheberin dieses Artikels bin, übersehen. Nichts. Mein Artikel stand zu etwa einem Drittel 1 zu 1 auf dieser großen deutschen Webseite von Müttern für Mütter kopiert. Erst jetzt bemerkte ich, nach einem Hinweis meiner Bloggerkollegin Sophie von Berlin Freckles, dass sie sich sogar als Autor des Artikels ausgaben. In mir stieg Panik auf. Das war verdammt nochmal mein Artikel! Ich fühlte mich beklaut. Das waren MEINE Worte, MEIN Urheberrecht! Buchstabe für Buchstabe, die unter deren Namen veröffentlicht wurden. Und ich war plötzlich nicht mehr existent. Nichts deutete auf den ersten Blick darauf hin, dass ich die Urheberin dieses Artikels bin. Erst, wenn man sich bis zur Huffington Post durchklickte, konnte man mit einer gewissen Findigkeit darauf schließen, dass der Artikel von einer gewissen Jessika Rose auf dem Blog Herz und Liebe veröffentlicht wurde. Dies änderte allerdings nichts mehr an der Tatsache, dass die besagte Webseite meinen Artikel kopiert und unter eigenem Namen auf ihrer Webseite verwendet hat. Nach deutschem Recht spricht man hier ganz klar von einer Urheberrechtsverletzung!

Müttermagazin

Guter Rat ist teuer…

In meiner Verzweiflung beriet ich mich mit meinen Bloggerkollegen. Auch wenn es spät Abends war – sie waren da. Und nach und nach kamen weitere Betroffene ans Tageslicht. Andere Familien- oder Momblogs, deren Inhalte ebenfalls verwendet wurden. Oft 1 zu 1. Einige wehrte sich, andere nicht. Aber wir waren uns einig, dass dieses Verhalten der besagten Webseite absolut inakzeptabel sei.

Ich sicherte Screenshots und dokumentierte alles, was beweisen konnte, dass ich die echte Urheberin dieses Artikels bin. Am nächsten Morgen kontaktierte ich eine Kanzlei, die die Sachlage sehr klar einschätzte. Trotzdem war ich unsicher. Ein Anwalt ist teuer. Schadensersatz, Anwaltskosten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mir schwirrte der Kopf. Was, wenn ich auf all den Kosten sitzen bleibe? Ich dachte an meinen Artikel. Daran, dass diese Webseite keinen einzigen Hinweis auf meine Urheberschaft nannte. Im Gegenteil. Sie waren offiziell als Autor benannt. Ich dachte an all die anderen Blogger, denen es in der Vergangenheit ähnlich erging. Ich fragte mich, ob ich das nicht auch sachlich und harmonisch mit den Webseitenbetreibern klären könnte. Friedlich. Dennoch hatte ich den starken Eindruck, dass diese Webseite bewusst Inhalte von Bloggern verwendet. Es wirkte für mich fast schon wie ein Geschäftsmodell. Gute, erfolgreiche Artikel von nicht weniger erfolgreichen Bloggern zu verwenden. In allen mir bekannten Fällen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Bloggern, also den eigentlichen Urhebern. Geschweige denn mit deren Genehmigung. Das fühlte sich unfair an. Ich persönlich fühlte mich betrogen. Denn der von mir verwendete Artikel hatte eine unglaubliche Reichweite, wurde sogar mit meiner Zustimmung in Fachzeitschriften abgedruckt. Es war meine Geschichte! Und mein geistiges Eigentum.

Auch Blogger haben Rechte! Vor allem das Urheberrecht!

Ich war wütend. Und enttäuscht. Ich schreibe privat auf meinem Blog. Ich schreibe aber auch im Rahmen von Kooperationen und bekomme dafür Geld. Ich schreibe als freie Autorin für Fachzeitschriften und stelle dafür meine Leistung in Rechnung. Schreiben bedeutet Arbeit. Ich investiere Zeit. Ich recherchiere. Jeder noch so flapsige, aus der Hüfte geschossene Text bedeutet einen unsichtbaren Aufwand. Das Mindeste, was sich gehört, wenn man so einen Text ebenfalls verwenden möchte, ist den Autor, den sogenannten Urheber eines Artikel, zu fragen, ob man den Text weiterverwenden darf. Und selbst wenn man das in seiner Begeisterung doch mal vergisst, sollte man den eigentlichen Verfasser dennoch immer als Quelle, als Urheber benennen. Tut man das nicht, begibt man sich rechtlich auf sehr dünnes Eis. Verwendet man solche Inhalte als bekanntes Online Magazin für Mütter, in dem hochwertige Werbeanzeigen geschaltet werden, man also als durchschnittlicher Leser durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht annehmen kann, bekommt das ganze einen ziemlich bitteren Beigeschmack. Also habe ich mich gewehrt und die Kanzlei beauftragt, sich für mein Recht als Blogger einzusetzen.

Anna von Berlinmittemom hat es auf den Punkt gebracht:

Ein ganz wichtiger Punkt ist die so viel zitierte AUTHENTIZITÄT. Wie oft müssen wir Bloggerinnen uns dafür rechtfertigen, dass wir Geld verdienen (wollen), mit dem was wir tun? Wenn aber Firmen/Agenturen/Magazine unseren Content nehmen und ihn in ihrem Anzeigenumfeld veröffentlichen, wo sie krasse Summen von ihren Anzeigenkunden nehmen, verdienen DRITTE geld mit UNSERER Stimme!

Das Netz ist voll von Content-Klau. Es fängt bei kleinen Zitaten an, die viral bei Facebook, Twitter und Co. verbreitet werden, ohne den eigentlichen Urheber zu nennen. Und es hört bei großen Online Magazinen auf, die – wie aktuell in meinem Fall – ungefragt Inhalte veröffentlichen, die vom eigentlichen Urheber erstveröffentlicht wurden. Wenn man dann keine Quelle angibt – und das lernt man schon in der Schule – macht man sich strafbar.

Es ist ein blödes Gefühl, wenn man als Autor sein geistiges Eigentum zufällig im Internet findet. Ohne einen einzigen Hinweis auf die eigene Existenz bzw. die initiale Quelle. Verdient jemand anderes dann auch noch damit Geld, finde ich das unfair und auf gut Deutsch gesagt zum Kotzen!

Der Leser, der am anderen Ende des Bildschirms sitzt, bekommt von all dem nichts mit. Er liest so einen Artikel in großen Online Magazinen, fiebert mit, ist berührt, freut sich und teilt und sorgt so dafür, dass jene, die sich fremder Inhalte – wie in meinem Beispiel – kostenfrei und ungefragt bedienen, eine noch größere Reichweite bekommen. Eine größere Reichweite bedeutet wiederum einen höheren Umsatz für die Firmen, die auf solchen Online Magazinen Werbeanzeigen schalten. Am Ende ist es eine simple Rechnung. Eine hohe Reichweite bedeutet hohe Einnahmen für die Webseite selbst und einen lukrativen Umsatz für die Firmen, die dort ihre Anzeigen einkaufen. Eine Win-Win-Situation, in der der Blogger nicht mal einen Trostpreis bekommt. In meinem Fall war es für die Webseitenbetreiberinnen nicht mal wichtig, mich zu fragen, ob sie meinen Artikel verwenden dürfen. Sie hätten sogar gedurft. Mit ordentlicher Verlinkung zu meinem Blog und unter richtiger Nennung des Urhebers.

Wie es weiterging…

Das bekannte Online Magazin reagierte anfangs gar nicht auf die Schreiben meiner Anwältin. Sie nahmen lediglich den Artikel offline. Das macht die erfolgte Rechtsverletzung jedoch nicht ungeschehen. Fristen verstrichen, es folgten Schreiben und der erneute Hinweis, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die entstandenen Anwaltskosten sowie den Schadensersatz zu bezahlen. Irgendwann meldeten sie sich mal. Sehr salopp und nach meinem Empfinden schon dreist. Sie wollten mich nicht verärgern. Ich sollte doch schließlich von ihrer Reichweite profitieren. Stichwort Ruhm und Ehre – eine Floskel, die uns Bloggern gern als Währung schmackhaft gemacht wird. Ich hätte sogar jederzeit ein Autorenprofil bei ihnen bekommen können. Hätte ich? Verdammt, wahrscheinlich war ich zu dem Zeitpunkt, als sie mir das anbieten wollten, gerade von der restlichen Weltbevölkerung abgeschnitten, sodass mich ihr edles Angebot nicht erreichen konnte.

Ich fühlte mich mit jedem Argumentationsversuch ziemlich veralbert. Sind sie doch so groß und erfolgreich, dass man guten Gewissens unterstellen könnte, dass sie genau wussten, was sie tun. Meine Anwältin riet mir dazu, den nächsten Schritt der Klage zu gehen. Ich wusste, dass ich im Recht war, bat sie jedoch, einen letzten Versuch zu unternehmen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Und tatsächlich: Im dritten Anlauf lenkte das Online Magazin für Mütter ein und sicherte zu, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den entstandenen Schaden zu begleichen. Ob sie ihr Wort nun halten, wird sich zeigen.

Ich wünsche mir von so großen Seiten, dass sie vernünftig, respektvoll und fair mit Bloggern zusammenarbeiten und eine Leistung, aus der sie selbst einen enormen Nutzen ziehen, auch angemessen honorieren. Bloggen bedeutet Arbeit und diese sollte entsprechend entlohnt werden. Wir Blogger liefern schließlich den authentischsten, intimsten Content. Wir teilen private Einblicke und Erfahrungen und sind unseren Lesern eine Orientierung und Stütze. Wir geben dem Alltag von Müttern und Vätern eine Stimme. Ein Gesicht. Dafür mögen uns unsere Leser! Deswegen lesen und folgen sie uns! Denkt mal darüber nach…

 

5 Kommentare on Urheberrecht von Bloggern::: Wenn der eigene Artikel ungefragt verwendet wird

  1. Mo Warns
    10/06/2016 at 07:08 (8 Jahren ago)

    Hallo Jessika,
    wow! Ein spannendes Thema und ein toll geschriebener Artikel. Es ist wirklich eine Dreistigkeit, wie manche große “Firmen” vorgehen. Ich hoffe die Streitigkeit geht für Dich positiv aus und Du entsprechend entschädigt wirst. Drücke Dir ganz fest die Daumen, halte durch und uns alle auf dem Laufenden. LG Mo
    http://www.just-take-a-look.berlin

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  2. Danielle
    10/06/2016 at 07:12 (8 Jahren ago)

    Sowas macht mich immer fassungslos und wütend! Ich selbst habe schon erlebt, dass meine Texte partiell von einer anderen erfolgreichen Mama-Bloggerin geklaut wurden – mit dem heutigen Wissen hätte ich ihr sofort eine Abmahnung geschickt. Auf der selben Seite habe ich noch Plagiate von anderen Webseiten gefunden. Da macht man es sich einfach, kopiert ein bisschen hier und da und schwupps hat man einen schönen Artikel.

    Das, was Dir passiert ist, habe ich kürzlich auch erlebt – auch ein Eltern-Portal (mich würde mal interessieren, welches Deins war – vielleicht magst Du mir eine Mail schreiben?). Dieses Mal gab es von mir eine Abmahnung und die wurde auch anstandslos bezahlt – unter vielen Entschuldigungen. Die Redakteurin… *blabla*.

    Das kann ich jedem nur raten – Urheberrechtsverletzungen sind strafbar und kein Kavaliersdelikt!

    Liebe Grüße
    Danielle

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  3. Pia
    10/06/2016 at 15:38 (8 Jahren ago)

    Hi Jessica, ich weiß genau wen du meinst. Ich bin zwar selbst nicht betroffen, aber die Damen waren im Mompreneur-Netzwerk und da wurde das Thema vor einigen Monaten auch hochgespielt. Sie haben in der Gruppe zwar Stellung bezogen, aber genauso patzig reagiert wie du es beschreibst… und vor allem sollte man sich ja als Blogger über die Reichweite freuen. Jaja. Ich habe da ab und zu vorbei geschaut – und es ist ganz klar ihr Geschäftsmodell. Sie klauen aber nicht nur Blogger-Inhalte sondern u.a. Auch von der ZEIT etc. ich frage mich ob man denn jeden einzelnen Artikel anmahnen muss, oder ob man nicht komplett das ganze “Magazin” anzeigen kann. Schön dass du Erfolg hattest! Alles Gute weiterhin, Pia

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